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Maßregelvollzug

Eine Geld- oder Freiheitsstrafe darf gegen Sie nur verhängt werden, wenn Sie auch schuldfähig sind. Sollte sich etwa ergeben, dass Sie aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage waren (und sind), das Unrecht Ihrer Tat einzusehen, so ergeben sich Besonderheiten die das Strafverfahren in ein Sicherungsverfahren überleiten. Es stellt sich dann die Frage ob Sie in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden müssen. Die Verteidigung in Sicherungsverfahren erfordert viel Feingefühl, Empathie und Verständnis für die Betroffenen. Allein eine psychische Erkrankung oder eine starke Abhängigkeit zu Alkohol oder Betäubungsmitteln stellen Betroffene vor große Herausforderungen. Kommt es in diesem Zusammenhang zu Straftaten und entsprechenden Reaktionen der Ermittlungsbehörden, kann dies Betroffene vor scheinbar unüberwindbare Hürden stellen. Professionelle, strafrechtliche Hilfe ist hier unerlässlich um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Gefahren für Sie einzuschätzen und abzuwenden!

Kontakt

Anwaltskanzlei Denise Lösing
-Stellahaus-
Rödingsmarkt 52
20459 Hamburg
Tel 040 949 93 655
Fax 040 414 02 917
Gerichtsfach 455
E-Mail info@kanzlei-loesing.com

Rechtsanwältin und Strafverteidigerin in Bürogemeinschaft mit:
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Uwe Maeffert, Jan Jütting, Dr. Irmela Vogel, Patricia Ott, Monika Neubauer

Mitglied in

Hamburger Arbeitsgemeinschaft
für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

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