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Zeugenbeistand

Wenn Sie Zeuge einer Straftat geworden sind und dies den Behörden bekannt ist, werden Sie mit einer Zeugenvorladung vom Polizeirevier, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht rechnen müssen. Als Zeuge haben Sie die Pflicht die Wahrheit zu sagen. Es gibt jedoch Fälle, in denen Sie von Ihrer Zeugenpflicht befreit sind (§§ 52, 53, 53a, 54, 55 StPO) und keine Aussage machen müssen, etwa weil Sie in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen oder Mittäter sind. Für Laien ist es oft nicht einschätzbar, ob Sie eine Aussage machen müssen oder ob Sie ein Zeugnis,- bzw. Auskunftsverweigerungsrecht haben. Diese Frage lässt sich durch eine Strafverteidigerin schnell beantworten. Ich begleite Sie zu Vernehmungen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht, um Ihre Rechte zu wahren.

Kontakt

Anwaltskanzlei Denise Lösing
-Stellahaus-
Rödingsmarkt 52
20459 Hamburg
Tel 040 949 93 655
Fax 040 414 02 917
Gerichtsfach 455
E-Mail info@kanzlei-loesing.com

Rechtsanwältin und Strafverteidigerin in Bürogemeinschaft mit:
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Uwe Maeffert, Jan Jütting, Dr. Irmela Vogel, Patricia Ott, Monika Neubauer

Mitglied in

Hamburger Arbeitsgemeinschaft
für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

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