Verkehrsstrafrecht
Schnell kann z.B. aus einem Unfall im Straßenverkehr mehr als nur ein Blechschaden werden und es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet. Die Gefahr ist besonders groß, wenn Sie alkoholisiert oder unter dem Einfluss von legalen oder illegalen Betäubungsmitteln standen. In diesen Fällen droht oft nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch der Verlust Ihres Führerscheins oder ein Fahrverbot als eine Nebenstrafe.
In Betracht kommen in diesen Fällen u.a. die folgenden Straftatbestände:
Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung (etc.)
Auch hier gilt: Machen Sie am Unfallort oder am Ort der Kontrolle keine Angaben zur Sache!
Kontakt
Anwaltskanzlei Denise Lösing
-Stellahaus-
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Rechtsanwältin und Strafverteidigerin in Bürogemeinschaft mit:
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Uwe Maeffert, Jan Jütting, Dr. Irmela Vogel, Patricia Ott, Monika Neubauer
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Hamburger Arbeitsgemeinschaft
für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.