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Betaeubungs­mittel­strafrecht

Die Verteidigung im Bereich des Betäubungs­mittel­strafrechts gehört zu meinem Berufsalltag, von kleinen Vorwürfen (unerlaubter Besitz von geringen Mengen) bis zu Verbrechens­vorwürfen (Banden­handel, Handel unter Einsatz/­Mitsichführen von Waffen). Auch bei kleinen Vergehen empfiehlt es sich rechtlichen Rat ein­zuholen, um eine schnelle und interessen­­gerechte Lösung zu finden.
Den französischen Behörden gelang im Jahr 2020/2021 sich Zugang zu sog. „Encrochathandys“ zu verschaffen. Dadurch wurden allein in Deutschland mehrere tausend Ermittlungs­verfahren eingeleitet, deren Grundlage oft ein Arsenal von Beweis­mitteln aus ausgewerteten Encro­handys darstellt. Eine engagierte Verteidigung ist in diesen Fällen un­erlässlich, da häufig lange Freiheitsstrafe im Raum stehen.

Beispiele aus dem Betäubungs­mittel­strafrecht:

Unerlaubtes Anbauen, Herstellen, Handel treiben, Einführen, Ausführen, Veräußern, Abgeben, in den Verkehr bringen, Erwerben oder in sonstiger Weise verschaffen von Betäubungs­mitteln, gewerbs­mäßiges Handel­treiben, Handel­treiben als Mitglied einer Bande, Handel­treiben unter Einsatz oder Mitsich­führens von Waffen (§§ 29 ff. BtMG).

Kontakt

Anwaltskanzlei Denise Lösing
-Stellahaus-
Rödingsmarkt 52
20459 Hamburg
Tel 040 949 93 655
Fax 040 414 02 917
Gerichtsfach 455
E-Mail info@kanzlei-loesing.com

Rechtsanwältin und Strafverteidigerin in Bürogemeinschaft mit:
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Uwe Maeffert, Jan Jütting, Dr. Irmela Vogel, Patricia Ott, Monika Neubauer

Mitglied in

Hamburger Arbeitsgemeinschaft
für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

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