Allgemeines Strafrecht
Das Strafgesetz sieht eine Vielzahl von Straftatbeständen vor. Unterschieden wird dabei zwischen Verbrechen und Vergehen.
Vergehen stellen leichtere Verfehlungen dar. Das Strafgesetz sieht hier eine Geldstrafe im Mindestmaß für angemessen vor, im Höchstmaß kann das Gericht aber durchaus auch auf eine Freiheitsstrafe erkennen.
Bei Verbrechen handelt es sich um Tatbestände, die im Mindestmaß eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vorsehen. Sollte Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen werden, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Verteidiger/ eine Verteidigerin, d.h. auch wenn es Ihnen finanziell nicht möglich ist eine Anwältin zu bezahlen. Die Anwältin können Sie sich selber aussuchen, nur wenn Sie dem Gericht niemanden mitteilen, bestellt das Gericht einen Anwalt, den es selber bestimmt.
Beispiele für Vergehen und Verbrechen:
Diebstahl, Raub, räuberischer Diebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Betrug, Körperverletzung, Gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Fahrlässige Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Falsche uneidliche Aussage, Falsche Verdächtigung, Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Nachstellung, Nötigung, Bedrohung, Strafvereitelung, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, Besonders schwere Brandstiftung, Fahrlässige Brandstiftung, Geldwäsche, (etc.)
Ob Sie verurteilt werden und wie hoch Ihre Strafe im Urteil gegebenenfalls ausfällt, hängt maßgeblich von Ihrer Verteidigung ab. Ausschlaggebend ist die richtige Taktik von Beginn des Ermittlungsverfahrens an. Zögern Sie nicht rechtzeitig Ihre Strafverteidigerin zu kontaktieren.
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Anwaltskanzlei Denise Lösing
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Rechtsanwältin und Strafverteidigerin in Bürogemeinschaft mit:
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Uwe Maeffert, Jan Jütting, Dr. Irmela Vogel, Patricia Ott, Monika Neubauer
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für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.