Betäubungsmittelstrafrecht
Die Verteidigung im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts gehört zu meinem Berufsalltag, von kleinen Vorwürfen (unerlaubter Besitz von geringen Mengen) bis zu Verbrechensvorwürfen (Bandenhandel, Handel unter Einsatz/Mitsichführen von Waffen). Auch bei kleinen Vergehen empfiehlt es sich rechtlichen Rat einzuholen, um eine schnelle und interessengerechte Lösung zu finden.
Den französischen Behörden gelang im Jahr 2020/2021 sich Zugang zu sog. „Encrochathandys“ zu verschaffen. Dadurch wurden allein in Deutschland mehrere tausend Ermittlungsverfahren eingeleitet, deren Grundlage oft ein Arsenal von Beweismitteln aus ausgewerteten Encrohandys darstellt. Eine engagierte Verteidigung ist in diesen Fällen unerlässlich, da häufig lange Freiheitsstrafe im Raum stehen.
Beispiele aus dem Betäubungsmittelstrafrecht:
Unerlaubtes Anbauen, Herstellen, Handel treiben, Einführen, Ausführen, Veräußern, Abgeben, in den Verkehr bringen, Erwerben oder in sonstiger Weise verschaffen von Betäubungsmitteln, gewerbsmäßiges Handeltreiben, Handeltreiben als Mitglied einer Bande, Handeltreiben unter Einsatz oder Mitsichführens von Waffen (§§ 29 ff. BtMG).
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Rechtsanwältin und Strafverteidigerin in Bürogemeinschaft mit:
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Uwe Maeffert, Jan Jütting, Dr. Irmela Vogel, Patricia Ott, Monika Neubauer
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für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.