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Verhaltenstipps

Schweigen Sie!

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht gebrauch! Unabhängig davon, was Ihnen vorgeworfen wird, sollten Sie als Beschuldigter nie eine Aussage ohne Ihre Anwältin machen. Lassen Sie sich nicht von der Polizei verunsichern oder unter Druck setzen). Es ist für den weiteren Fortgang des Verfahrens von enormer Bedeutung, wie Sie sich von Beginn an verhalten. Alle Aussagen die Sie tätigen haben einen großen Anteil daran, wie sich das Strafverfahren entwickelt.

Ob Sie eine Aussage machen oder auch nicht, sollte erst nach eingehender Beratung mit Ihrer Anwältin entschieden werden.

Durchsuchung

Im Zuge der Ermittlungstätigkeiten der Polizei kommt es nicht selten vor, dass zum Auffinden von Beweismitteln oder Verdächtigen Ihre Wohnung, Ihre Person, Ihr PKW oder Ihre Geschäftsräume von der Polizei durchsucht werden. Grundsätzlich ist dazu ein Durchsuchungsbeschluss des Richters notwendig, oder aber die Ermittlungsbehörden gehen von „Gefahr im Verzug“ aus. In diesen beiden Fällen müssen Sie die Durchsuchung dulden, dieser aber nicht zustimmen. Sollten wichtige Unterlagen beschlagnahmt werden, bitten Sie darum Kopien zu bekommen um einen weiteren reibungslosen Geschäftsalltag zu ermöglichen. Machen Sie auch hier von Ihrem Schweigerecht gebrauch, antworten Sie nicht auf Fragen zu beschlagnahmten Dokumenten oder Gegenständen. Zögern sie nicht, auch in diesem Fall Ihre Anwältin zu kontaktieren.

Vorläufige Festnahme und Untersuchungshaft

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie von der Polizei vorläufig festgenommen werden können. Eine vorläufige Festnahme darf 24 Stunden nicht überschreiten, spätestens dann müssen Sie wieder in Freiheit gelangen oder werden einem Haftrichter vorgeführt, der darüber entscheidet ob Sie in Untersuchungshaft kommen. Sollten Haftgründe vorliegen, die die Verhängung der Untersuchungshaft rechtfertigen, erlässt der Richter einen Haftbefehl. In dieser Situation haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Rechtsanwalt*in. Diesen können Sie selber benennen oder es wird Ihnen vom Gericht ein Anwalt zur Seite gestellt.

Kontakt

Anwaltskanzlei Denise Lösing
-Stellahaus-
Rödingsmarkt 52
20459 Hamburg
Tel 040 949 93 655
Fax 040 414 02 917
Gerichtsfach 455
E-Mail info@kanzlei-loesing.com

Rechtsanwältin und Strafverteidigerin in Bürogemeinschaft mit:
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Uwe Maeffert, Jan Jütting, Dr. Irmela Vogel, Patricia Ott, Monika Neubauer

Mitglied in

Hamburger Arbeitsgemeinschaft
für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

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