Zeugenbeistand
Wenn Sie Zeuge einer Straftat geworden sind und dies den Behörden bekannt ist, werden Sie mit einer Zeugenvorladung vom Polizeirevier, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht rechnen müssen. Als Zeuge haben Sie die Pflicht die Wahrheit zu sagen. Es gibt jedoch Fälle, in denen Sie von Ihrer Zeugenpflicht befreit sind (§§ 52, 53, 53a, 54, 55 StPO) und keine Aussage machen müssen, etwa weil Sie in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen oder Mittäter sind. Für Laien ist es oft nicht einschätzbar, ob Sie eine Aussage machen müssen oder ob Sie ein Zeugnis,- bzw. Auskunftsverweigerungsrecht haben. Diese Frage lässt sich durch eine Strafverteidigerin schnell beantworten. Ich begleite Sie zu Vernehmungen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht, um Ihre Rechte zu wahren.
Kontakt
Anwaltskanzlei Denise Lösing
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Rechtsanwältin und Strafverteidigerin in Bürogemeinschaft mit:
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Uwe Maeffert, Jan Jütting, Dr. Irmela Vogel, Patricia Ott, Monika Neubauer
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Hamburger Arbeitsgemeinschaft
für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.